Assistenz am Arbeitsplatz: Das Wichtigste in Kürze
Schwergehandicapte Menschen haben einen Anspruch auf eine Arbeitsassistenz, die bestimmte
Handgriffe übernimmt oder Ihnen bei der Arbeit assistiert.
Der Anspruch auf diese Leistungen ist im SGB IX geregelt, welches die notwendige
Arbeitsassistenz für Schwergehandicapte Menschen begründet.
Was ist Arbeitsassistenz?
Die Arbeitsassistenz unterstützt oder assistiert Schwergehandicapte Menschen nach deren Anweisung durch Erledigung von Hilfstätigkeiten an ihrem Arbeitsplatz.
Die gehandicapten Menschen müssen selbst über die Qualifikation verfügen, die Arbeitsassistenz übernimmt nicht die Hauptinhalte der zu erbringenden Arbeitsleistung.
Wer beauftragt die Arbeitsassistenz?
Die Arbeitsassistenz wird vom Gehandicapten selbst beauftragt.
Diser beschäftigt die Assistenzkraft
und ist ihr Arbeitsanweisender und vereinbart mit Hilfe im Haus e.V. das Erbringen entsprechender Dienstleistungen.